Recht und Impressum

Rechts Probleme Solange ein Internetauftritt nicht nur persönlichen oder familiären Zwecken dient, muss er ein Impressum enthalten, das bestimmten formalen Zwängen unterliegt. Seit dem 1. März 2007 werden diese Angaben durch das Telemediengesetz (TMG) geregelt, während für journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte zusätzlich der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (RStV) gilt.

In den Impressums-Angaben viele Internetpräsenzen finden sich allerdings häufig immer noch Hinweise auf das Teledienstegesetz (TDG) und den Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV), die aber durch TMG und RStV abgelöst wurden. 

Da bei fehlenden, unvollständigen oder nicht richtig angebrachten Angaben ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro oder eine kostenpflichtige Abmahnung durch einen Mitbewerber drohen kann, empfehle ich jedem Betreiber von Webseiten eine Überprüfung seines Impressums. Eine gute Anleitung gibt es hier unter http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/assistent.php – der Assistent von Net & Law führt einfach und kompetent zu einem Impressum, das weitgehende Rechtssicherheit bieten dürfte.

 

Webseiten, die den Dienst Google Analytics einsetzen, bedürfen zumindest eines zusätzlichen Passus zu diesem Thema, auch wenn hier noch einiges im Ungewissen ist. Sollten Foren ins Spiel kommen, können zusätzliche Nutzungsbedingungen und Erklärungen zum Datenschutz notwendig werden. Doch ist gerade bei "user generated content" die Gesetzgebung in Deutschland verschwommen formuliert und die Rechtssprechung seitens der Gerichte sehr uneinheitlich ("Surfer kommst du nach Hamburg, sage, du habest uns sterben sehn…", siehe SPON-Link). Insofern ist eine 100%ige Rechtssicherheit nicht möglich.
Mit obigen Maßnahmen wie einem rechtsgültigen Impressum kann man diesem Punkt zwar weitgehend nahe kommen. Nur Betreiber von Foren haben derzeit in Norddeutschland ein wirklich ernsthaftes Problem:

Die "verhängnisvolle Kombination von Rechtsinstrumenten wie der Abmahnung und der Störerhaftung – die gibt es in dieser Form nur in Deutschland." Heidrich, Justiziar des Heise-Verlages

Quelle und weiterführende Informationen bei Net & Law sowie bei Spiegel Online unter Foren-Haftung: Gnadenlose Richter gefährden Web 2.0 in Deutschland.

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